Allgemeine Teilnahmebedingungen für das extend Kundenportal.

1. Allgemeine Informationen
Bei der Umsetzung des extend Kundenportals (im Folgenden: mein extend genannt) handelt die S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG (im Folgenden: S-Markt & Mehrwert genannt) im Auftrag der Baden-Württembergische Bank (Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg [LBBW]), Kleiner Schlossplatz11, 70173 Stuttgart (im Folgenden: BANK). Dieses Kundenportal wird über die Webseite www.meinextend.de betrieben.

Jeder Kunde ab dem 14. Lebensjahr, der ein extend Girokonto bei der BANK führt, kann mein extend und die damit verbundenen Leistungen nutzen. Die Leistungen und Services können jederzeit erweitert und verändert werden. Die Teilnahmebedingungen werden, soweit erforderlich, jeweils angepasst.

Finanzielle Verpflichtungen sind mit der Teilnahme an mein extend nicht verbunden. Teilnehmen können Einzelpersonen, Eheleute, eingetragene Lebenspartnerschaften und eheähnliche Gemeinschaften mit einem berechtigten extend Girokonto – im Folgenden, auch bei Personenmehrheiten, „Teilnehmer“ (gemeint sind hier Teilnehmerinnen und Teilnehmer; aus Gründen der Einfachheit wird fortan auf die weibliche Form verzichtet) genannt. Bei Personenmehrheiten erfolgt die Anmeldung zu mein extend von den jeweiligen Girokontoinhabern einzeln.

Ansprechpartner des Teilnehmers im Hinblick auf mein extend ist die S-Markt & Mehrwert. Die BANK ist alleinige Vertragspartnerin bezüglich des extend Girokontos, das für die Nutzung von mein extend zwingend erforderlich ist.

Für die Teilnahme an mein extend gelten die nachstehenden allgemeinen Teilnahmebedingungen („ATB“) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Der Teilnehmer erkennt mit seiner erstmaligen Registrierung (Log-in) diese Bedingungen an. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreters im Rahmen der extend Girokontoeröffnung erforderlich.

Für einzelne Leistungen gelten darüber hinaus gesonderte Teilnahme- bzw., soweit erforderlich, Versicherungsbedingungen, deren vorherige Anerkennung einer Nutzung vorausgehen muss.


2. Leistungen des Kundenportals mein extend
Die S-Markt & Mehrwert kooperiert im Rahmen von mein extend im Auftrag der Bank mit Partnerunternehmen, lokalen Händlern und Online-Shops (nachfolgend Kooperationspartner genannt).

Die Teilnehmer an mein extend erhalten von der S-Markt & Mehrwert und/oder der BANK regelmäßig besondere Angebote (z. B. im extend Magazin, durch Newsletter oder auf www.meinextend.de) aus den nachfolgenden Leistungsbereichen.

Das Leistungsangebot umfasst:
• Vorteilsangebote (Direktvorteile) von Kooperationspartnern
• Cashback (Geld-zurück-Vorteile)
• Weitere Zusatzleistungen und Produktangebote der BANK, deren Verbundpartner sowie der S-Markt & Mehrwert

Der Teilnehmer ist nicht verpflichtet, die angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Eine Haftung für Schäden und/oder die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch die Kooperationspartner ist seitens der S-Markt & Mehrwert und/oder der BANK ausgeschlossen.


3. Vorteilsangebote bei Kooperationspartnern
Über mein extend stellt die S-Markt & Mehrwert als Dienstleister der Bank zentrale und regionale Vorteilsangebote von Kooperationspartnern dar. Die S-Markt & Mehrwert und die Bank handeln hierbei nicht als Vertreter der Kooperationspartner, sondern beschränken sich auf eine reine Vermittlung. Vertragsabschlüsse im Rahmen der Transaktionen mit den Kooperationspartnern kommen ausschließlich zwischen den Teilnehmern und dem jeweiligen Kooperationspartner zustande.

Weder die S-Markt & Mehrwert noch die BANK übernehmen eine Haftung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Kooperationspartner. Für die Verfügbarkeit, den ordnungsgemäßen Versand und die Mangelfreiheit der Produkte bzw. Dienstleistungen des Kooperationspartners sowie für dessen Abrechnung ist allein der jeweilige Kooperationspartner verantwortlich.

Die S-Markt & Mehrwert und die BANK haften nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Kooperationspartnern übernommenen Informationen.
Auf die Gestaltung und den Inhalt fremder Webseiten, sei es von Kooperationspartnern, sei es von Dritten, hat die S-Markt & Mehrwert und die BANK keinen Einfluss und machen sich deren Inhalt nicht zu Eigen. Für den Inhalt ist der Anbieter bzw. Betreiber der jeweiligen Webseite selbst verantwortlich.

Die S-Markt & Mehrwert und die Bank übernehmen keine Verantwortung und keine Haftung für den Inhalt von Webseiten, auf die direkte oder indirekte Verweise (Links) aus dem Kooperationspartnerangebot gerichtet sind. Den Inhalt der Seiten machen sich die S-Markt & Mehrwert und die Bank ausdrücklich nicht zu eigen. Sie können auch keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.


4. Leistungsbereich Cashback (Geld-zurück-Vorteile)
Extend Kunden profitieren von Rabatten oder erhalten Geld-zurück-Vorteile (Cashback) durch Einkauf oder Leistungsinanspruchnahme bei Kooperationspartnern als Gutschrift auf ihr Vorteilskonto in meinextend. In mein extend erscheinen die Angebote im Modul Cashback. Bedingung für die Teilnahme an Cashback ist das Vorhandensein einer Kontobeziehung nach Maßgabe von Ziff. 1 dieser Teilnahmebedingungen.

Im Zusammenhang mit Cashback arbeitet die S-Markt & Mehrwert mit einem technischen Dienstleister zusammen. Der Dienstleister unterhält Verträge mit verschiedenen Betreibern von Online-Shops und stellt das eigene BANK-Affiliate-Netz der S-Markt & Mehrwert bereit.

Die S-Markt & Mehrwert als Dienstleister der Bank ist berechtigt, Kooperationspartner bzw. Online-Shops (nachfolgend Partnershops) auszutauschen, auszuschließen oder neue Partnershops zu integrieren. Teilnehmer haben keinen Anspruch auf die Beibehaltung der Vertragsbeziehung zu bestimmten Partnershops. Die S-Markt & Mehrwert stellt jedoch sicher, dass bei Ausschluss und /oder Wegfall eines Partnershops die Auszahlung der Cashbacks für bereits rechtsverbindliche Bestellungen vereinbarungsgemäß abgewickelt werden.


4.1. Führung eines Vorteilskontos
Für jeden Teilnehmer wird unter mein extend ein Vorteilskonto geführt. Die Teilnehmer können in ihrem eigenen Vorteilskonto einsehen, welche Geld-zurück-Vorteile für sie registriert wurden. Der aktuelle Stand zu den Geld-zurück-Vorteilen wird dem Teilnehmer laufend im Vorteilskonto aktualisiert und angezeigt. Erhebt der Teilnehmer nicht binnen 30 Tagen Widerspruch gegen den Gutschriftstand, so gilt der von der S-Markt & Mehrwert mitgeteilte Stand als anerkannt.


4.2. Registrierung
Um die Cashback-Angebote nutzen zu können, ist die Registrierung in mein extend erforderlich. Bei wiederholter Nutzung von Cashback-Angeboten ist nur noch die Anmeldung mit den vorab registrierten Daten notwendig.

Die in mein extend registrierten Teilnehmer können bei einem Einkauf in Partnershops über die Website www.meinextend.de gemäß diesen Teilnahmebedingungen in Abhängigkeit vom Wert der im Partnershop bestellten Ware oder Dienstleistung einen bestimmten Betrag oder prozentualen Anteil des Bruttowarenwertes als Geld-zurück-Vorteil zurückerstattet bekommen.


4.3. Voraussetzungen für die Gewährung von Geld-zurück-Vorteilen
Ein Geld-zurück-Vorteil wird nur bei Vorliegen folgender Voraussetzungen („Leistungsvoraussetzungen“) gewährt:

Der Teilnehmer ist im mein extend registriert und angemeldet. Nach erfolgter Anmeldung besteht Zugriff auf die Partnershops. Zur Nutzung von Geld-zurück-Vorteilen ist die Verwendung von Cookies im Internetbrowser des Teilnehmers erforderlich und erlaubt. Weitere Voraussetzungen sind:
• die rechtsverbindliche Bestellung bzw. der Kauf von Waren und/oder Leistungen bei einem Partnershop nach Login des Teilnehmers auf der Website www.meinextend.de,
• die Annahme der Bestellung durch den Partnershop,
• die vollständige Bezahlung des Rechnungsbetrages durch den Teilnehmer an den Partnershop,
• der Ablauf einer etwaigen gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Rückgabe-/ Widerrufsfrist, ohne dass ein Widerruf erfolgte,
• die Bestätigung des erfolgreichen Geschäftsabschlusses durch den Partnershop sowie
• die Auszahlung der Rückvergütung durch den Partnershop an die S-Markt & Mehrwert.

Eine Verwendung von Fremdgutscheinen oder externen Gutscheinen ist nicht möglich.
Die Höhe des jeweiligen Cashbacks richtet sich nach dem Brutto-Warenwert der bestellten Ware und/oder Dienstleistung ohne Berücksichtigung der Versand- und Versicherungskosten. Die Höhe des jeweiligen Cashback-Betrages – prozentual oder Fixbetrag – kann je nach Partnershop und Produkt variieren. Der jeweils gültige Prozentsatz bzw. Fixbetrag der Geld-zurück-Vorteile für Produkte und/oder Dienstleistungen wird im jeweiligen Partnershop in mein extend angezeigt. Die Provisionshöhe kann jederzeit vom Partnershop nach oben oder unten angepasst werden.
Sollten trotz größter Sorgfalt seitens des Dienstleisters der Fall eintreten, dass Cashback-Beträge (Fixbetrag oder prozentualer Anteil des Bestellwerts) von Partnershops nicht korrekt aufgeführt sind oder Fehler in der Übertragung von Cashbacks erfolgen, übernimmt der Dienstleister der S-Markt & Mehrwert bzw. die S-Markt & Mehrwert keinerlei Garantie dafür, dass die zur Zeit der Bestellung angegebenen Provisionen vom Partner-Shop gezahlt werden. Die S-Markt & Mehrwert zahlt die Beträge an die Teilnehmer aus, die vom Partnershop geleistet werden.


4.4. Abrechnung und Auszahlung gesammelter Guthaben
Die Teilnehmer können in ihrem Vorteilskonto in mein extend einsehen, welche Cashbacks bisher für sie registriert wurden. Als „vorgemerkt“ ausgewiesene Cashbacks beziehen sich auf Transaktionen, die vom Partnershop noch nicht bestätigt wurden. Bei den als „bestätigt“ ausgewiesenen Cashbacks hat der Partnershop die entsprechende Vergütung noch nicht an die S-Markt & Mehrwert geleistet; der Einkauf als solches ist für die Auszahlung jedoch freigegeben.

Cashbacks, die zum Ende eines Monats den Status „bestätigt“ erreicht haben, stehen den Teilnehmern zu. Als „ausgezahlt“ gekennzeichnet sind Cashbacks, welche bereits an den Teilnehmer überwiesen wurden. Als „abgelehnt“ ausgewiesene Cashbacks werden mangels Vorliegens der Leistungsvoraussetzungen nicht geleistet.

Teilnehmer, die über mein extend bei Partnershops einkaufen und dadurch Rückvergütungen erwerben, die zum Ende eines Monats als „bestätigt“ gekennzeichnet sind, haben einen Anspruch u.a. auf Auszahlung der gesammelten Beträge als Finanzprämie (z. B. Kontopreisersattung), Spenden oder als Überweisung auf das extend Girokonto. Die Überweisung auf ein ausländisches Bankkonto ist nicht möglich. Übersteigt das angesammelte Guthaben 100,00 Euro, wird der Teilnehmer auf die Nutzung telefonisch, per E-Mail oder auf sonstige Weise angesprochen. Ist der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Schwellenbetrages von 100,00 Euro nicht erreichbar, erfolgt eine Auszahlung auf das zur Teilnahme legitimierten extend Girokonto des Teilnehmers.


4.5. Verfall von Cashback
Die Verjährung des Anspruchs auf Auszahlung des dem Vorteilskonto gutgeschriebenen Cashbacks richtet sich nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften.


5. Weitere Zusatzleistungen und Produktangebote der BANK
Die BANK kann ihren extend Kunden teilnehmerorientiert weitere Zusatzleistungen bereitstellen.


5.1. Transferkostenrückerstattung (nur für extend gold Kunden)

Wurde eine Reise über den Reisebuchungsservice von mein extend (Pauschalreise Flug und Hotel bzw. Bahn und Hotel) ohne bereits enthaltene Transferleistungen gebucht, können Transferkosten bis maximal 40 Euro (Teilbeträge möglich) erstattet werden. Der extend gold Kunde kann ein Taxiunternehmen, den öffentlichen Nahverkehr, die Bahn oder ein Car-Sharing Angebot nutzen, um von seinem ständigen Hauptwohnsitz zum jeweiligen Abreise-Flughafen/Bahnhof oder vom Ankunfts-Flughafen/Bahnhof zu seinem ständigen Wohnsitz zu gelangen.

Zahlungsvoraussetzungen:
Bedingung für die Rückerstattung der Transferkosten ist das Vorhandensein einer Giro extend gold Kontobeziehung nach Maßgabe von Ziff. 1 dieser Teilnahmebedingungen. Der extend gold Kunde zahlt die Transferkosten vorab und erhält eine Rechnung/Quittung zur Kostenrückerstattung. Es werden maximal 40 Euro erstattet, nur für Fahrten in Deutschland am Tag der An- und Abreise (+/- 1 Tag vor-/nachher). Als Nachweis sind Rechnungen bzw. Original-Fahrkarten als Fotodatei unter www.meinextend.de hochzuladen und das Online-Erstattungsformular auszufüllen. Die Transferkosten werden nur erstattet, wenn der Kontoinhaber selbst verreist.

Neben einem Online-Erstattungsformular steht dem extend gold Kunden der Abruf eines Print-Formulars zur Verfügung. Dieses ist im Formular-Center auf mein extend und über die Service-Hotline verfügbar. Das Einreichen des Print-Formulars kann über den Postweg (extend Service-Center, Postfach 101107, 70010 Stuttgart) oder in einer Filiale der Bank erfolgen. Die Anzahl der Anträge, die ein Kunde einreichen kann, ist nicht limitiert. Das Verlust- und Übersendungsrisiko der Erstattungsformulare und Kostenbelege trägt der Kunde. Unmittelbar nach Eingang der Nachweise, in der Regel spätestens innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des vollständig ausgefüllten Erstattungsformulares mit Rechnungsnachweis, erhält der Kunde die Transferkostenrückerstattung auf das Vorteilskonto in mein extend gutgeschrieben.

Verjährung und Ablehnungsgründe:
Die Verjährung des Anspruchs auf Auszahlung des dem Vorteilskonto gutgeschriebenen Rückerstattungsbetrages richtet sich nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Bei unvollständig ausgefüllten, nicht lesbaren oder falsch ausgefüllten Anträgen kann die Zahlung der Rückerstattung abgelehnt werden. Der Eingang von Erstattungsformularen und Transferkostenbelegen nach Auflösung des extend Girokontos bei der Bank führt regelmäßig zur Ablehnung der Rückerstattung.


5.2. Nutzung weiterer individueller Zusatzleistungen
Für die Nutzung weiterer individueller Zusatzleistungen gelten jeweilige gesonderte Bedingungen je Leistung, über die die Teilnehmer separat informiert werden und die diese bei Nutzung anerkennen müssen.


5.3. Leistungen von Drittanbietern
Einzelne Leistungen können über eigenständige Vertragsbeziehungen zu Drittanbietern bezogen werden. In diesen Fällen gelten ausschließlich die Bedingungen bzw. Versicherungsbedingungen, des Drittanbieters, deren Anerkennung durch den Kunden vorausgehen muss. Aussagen und Leistungsinhalte der Drittanbieter machen sich die Bank und die S-Markt & Mehrwert nicht zu eigen.


6. Pflichten der Teilnehmer
Der Teilnehmer hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass unbefugte Dritte von seinen Zugangsdaten keine Kenntnis nehmen können. Soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, haften die S-Markt & Mehrwert und die Bank nicht für den Missbrauch durch unbefugte Dritte. Der Teilnehmer muss durch entsprechende technische Vorkehrungen (insbesondere Spamfilter)sicherstellen, dass er alle von der S-Markt & Mehrwert und/oder der Bank und der o.g. Leistungen an ihn versendeten E-Mails vollständig und zeitnah empfangen kann. Verwendet der Teilnehmer eine Anti-Spam-Software, ist diese entsprechend zu konfigurieren.

Der Teilnehmer informiert die S-Markt & Mehrwert und BANK zeitnah über alle Änderungen, die zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs wesentliche Umstände (wie z. B. Adressenwechsel, Personenstandsänderungen, Namensänderung) erforderlich sind.


7. Laufzeit und Beendigung der Nutzung
Über mein extend stellen die S-Markt & Mehrwert und die Bank ihren Kunden obligatorische und optionale Mehrwert- und Zusatzleistungen zum extend Girokonto zur Verfügung. Die Teilnehmerkönnen die Nutzung von mein extend jederzeit und ohne Angaben von Gründen gegenüber der S-Markt& Mehrwert mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Falle ist die Inanspruchnahme von Leistungen, die die BANK und die S-Markt & Mehrwert über mein extend zur Verfügung stellen, nichtmehr möglich. Im Falle einer Kündigung ist das im Vorteilskonto gesammelte Cashback-Guthabendurch den Teilnehmer vorab einzulösen oder die Auszahlung zu beauftragen. Es erfolgt keine automatische Auszahlung. Die Kündigung hat in Textform (z. B. Brief, E-Mail) zu erfolgen und ist an die S-Markt & Mehrwert zu richten:

S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG
Grenzstraße 21
06112 Halle (Saale)
oder per E-Mail an: info@s-markt-mehrwert.de

Außerordentliche und fristlose Kündigungen der Nutzung von mein extend durch die BANK gegenüber dem Teilnehmer können insbesondere bei Vorliegen eines der nachfolgend genannten Gründe ausgesprochen werden:

• Betrug bzw. Missbrauch gegenüber Partnershops und Kooperationspartnern durch manuelles oder automatisiertes Vortäuschen von Transaktionen,
• Erzeugen von unechten Interessentenanfragen (Leads) oder
• jedwede sonstige unter Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen erfolgten Transaktionen.

Im Fall einer fristlosen Kündigung aufgrund eines der vorstehend genannten Gründe fällt ein gegebenenfalls vorhandenes Cashback-Guthaben an die S-Markt & Mehrwert, so dass keine Pflicht zur Auszahlung besteht.

Eine Kündigung der Girokontoverbindung eines extend Girokontos zur BANK zieht automatisch das Erlöschen der Teilnahme an mein extend nach sich. Erfolgt eine ordentliche Kündigung des BW extend Girokontos durch den Teilnehmer oder verlässt der Teilnehmer im Wege eines Produktwechsels das BW extend Girokonto, so wird die S-Markt & Mehrwert dem Teilnehmer die bis zum Vertragsende von ihm gesammelten Cashback-Guthaben auf sein extend Girokonto bei der BANK auszahlen, sobald die Leistungsvoraussetzungen vorliegen.

S-Markt & Mehrwert und die BANK haben jederzeit die Möglichkeit, mein extend insgesamt oder einzelne Dienstleistungen und Services von mein extend einzustellen. In diesem Fall erhalten die Teilnehmer mindestens zwei Monate vor Beendigung der Leistung eine schriftliche Information.


8. Verfügbarkeit von mein extend
Die S-Markt & Mehrwert und die Bank bemühen sich stets sicherzustellen, dass mein extend ohne Unterbrechungen verfügbar ist. Durch die Eigenarten des Internets kann dies jedoch nicht garantiert werden. Auch der Zugriff des Teilnehmers auf mein extend oder die Funktionalität der Cashback-Leistung können gelegentlich unterbrochen oder beschränkt sein, um Instandsetzungen, Wartungen oder die Einführung von neuen Einrichtungen oder Services zu ermöglichen. Die S-Markt & Mehrwert versucht die Häufigkeit und Dauer dieser vorübergehenden Unterbrechung oder Beschränkung zu begrenzen.


9. Datenschutz
Die Bank beauftragt die S-Markt & Mehrwert mit dem Betreiben von mein extend sowie ggf. weitere Dienstleister mitbeauftragen zu können. Die Bank verpflichtet alle von ihr direkt oder im Rahmen des Unterauftragsverhältnis beauftragten Dienstleister zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutz- und des Telemediengesetzes (EU-DSGVO, BDSG und TMG). Die Bank ist alleinige Datenverantwortliche innerhalb des extend-Progamms. Personenbezogene Daten werden von der Bank nur insoweit und in dem Umfang erhoben und verarbeitet, als dies im technischen Sinne und für die Erbringung der Services notwendig ist oder Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben oder das berechtigte Interesse der Bank an einer Verarbeitung überwiegt. Nähere Einzelheiten zum Datenschutz finden Sie unter www.meinextend.de.


10. Haftung
Die Bank und die S-Markt & Mehrwert haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die S-Markt & Mehrwert und die BANK nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Bank und die S-Markt & Mehrwert einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat. Das Gleiche gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.


11. Änderungen der Teilnahmebedingungen/Beendigung des Vorteilsangebots
Die S-MM und die BANK sind berechtigt, diese Teilnahmebedingungen jederzeit für die Zukunft zu ändern und werden die Teilnehmer rechtzeitig vorher über Änderungen per E-Mail unterrichten. Änderungen, die erforderlich sind, um das kostenfreie Leistungsangebot zu erhalten, zu erweitern oder an rechtliche, technische oder tatsächliche Gegebenheiten anzupassen, gelten als vom Teilnehmer genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Änderungsmitteilung widerspricht oder den Vertrag ordentlich kündigt. Die Zustimmungsfiktion gilt für die übrigen Änderungsfälle nicht und insbesondere nicht für die Einführung, Erhebung und Anpassung von Serviceentgelten. Werden angekündigte Änderungen nicht wirksam, weil der Teilnehmer den Änderungen nicht innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Änderungsmitteilung zugestimmt hat bzw. den Änderungen fristgemäß widersprochen hat, behalten sich die Sparkasse und die S-MM vor, ihrerseits den Vertrag ordentlich zu kündigen. Die BANK und die S-MM werden in der E-Mail, mit der die Teilnehmer über die Änderungen unterrichtet werden, noch einmal auf das Widerspruchs- bzw. Kündigungsrecht und seine Folgen hinweisen.


12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, ist am Sitz der Bank. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.


13. Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen davon nicht berührt.


Stand: Juli 2024

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